!!! Training NUR FÜR CLUBMITGLIEDER !!!

 

!!! Gastfahrer nur nach Absprache mit unserer Obfrau Sandra SCHILL  (0676/5743302)!!!

 Aufgrund der Auflagen bzw. Ortsnähe ist der Trainingsplan bzw. sind die Trainingszeiten genauestens einzuhalten.

Weiters gelten die Trainingsbedingungen vor Ort.

Die Mitgliedschaft im Verein UMSC Brunn gilt 1 Jahr. Mit Beginn des neuen Kalenderjahres erlischt die Mitgliedschaft automatisch, ein schriftlicher Vereinsaustritt ist nicht bindend.

Die Mitgliedschaft für das neue Kalenderjahr wird wirksam, wenn bei der Jahreshauptversammlung der Mitgliedsbeitrag sowie die Mitgliedserklärung vorgelegt wird.

Training NUR mit Motorrädern mit einer ORIGINALAuspuffanlage bzw. Motorrädern mit Auspuffanlagen welche einen dB Killer (Geräuschminimierung auf 94dB) besitzen !! 

Training auf der Strecke wie oben erwähnt ausschließlich NUR FÜR CLUBMITGLIEDER

Bei Nichteinhaltung der oben angeführten Punkte wird der Fahrer vom Trainingsgelände verwiesen.



o)  AUSRÜSTUNG und FAHRZEUGBESTIMMUNGEN
Zugelassen werden nur Fahrer mit einer Ausrüstung in einwandfreiem Zustand. Zwingend vorgeschrieben sind Helm, Handschuhe, Brillen und Motocross-Stiefel, sowie handelsübliche Motocross-Bekleidung mit Schutzprotektoren.


o)  Disziplinäres
Betreten der Strecke nur unter zwingenden Umständen (z.B. Erste Hilfe). Fahren im Fahrerlager nur in Schrittgeschwindigkeit. Die geltenden Vereinsregeln welche unter anderem auch auf der Internetseite (umscbrunn.jimdo.com)  veröffenlicht sind, sind einzuhalten. Sportliches und disziplinäres Fehlverhalten wird vom Vereinskommitee geahndet. Verunreinigungen, Umweltschädigendes Verhalten sowie nicht Befolgung der Vereinsregeln wird mit dem Ausschluss vom Verein sowie mit dem Verweis vom Gelände geahndet


o) VERSICHERUNG UND HAFTUNG

Jedes Mitglied nimmt mit der Abgabe der Mitgliedserklärung zur Kenntnis, dass er für jede Art von Schaden, die er verursacht, persönlich bzw. sein Rechtsnachfolger verantwortlich ist. Für etwaige Folgen muss er somit selbst aufkommen. Er verpflichtet sich, gegenüber dem Verein UMSC Brunn im Felde sowie deren Funktionäre keine wie immer gearteten Schadensansprüche zu erheben. Weiter verpflichtet sich jeder Fahrer - die Betreuer miteingeschlossen - sich den Anordnungen der Vereinsleitung zu unterwerfen, um optimale Sicherheit zu gewährleisten.